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Soziale Dienste

Nach Wunsch und Bedarf können Sie auch sogenannte soziale Leistungen in Anspruch nehmen.

Bzgl. einer möglichen Kostenübernahme durch den Sozialleistungsträger können wir Sie gerne individuell beraten.


Unter die sozialen Leistungen fassen wir

  • ambulante Eingliederungshilfen (EGH) nach § 53 ff des SGB IX


Sprechen Sie uns einfach an! Kontakt